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Förderung

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✓ Finanzierung einer Solarstrom-Anlage ✓ Einspeisevergütung & Regularien ✓ Steuerliche Aspekte usw.

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Sicher in erneuerbare Energien investieren.

Sicher in erneuerbare Energien investieren.

Sind Sie bereit, in zukunftsfähige Solartechnologie zu investieren oder zögern Sie noch und suchen nach sicheren finanzierung- und Fördermöglichkeiten? Wenn man bei der Photovoltaik über „Förderung“ spricht, dann spricht man über einerseits zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung der PV-Anlage sowie andererseits die Vergütung der Stromverkäufe, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auf 20 Jahre gesetzlich garantiert ist.


Im Folgenden finden Sie Informationen zur/zu

Finanzierung einer Solarstrom-Anlage

Regularien rund um die Einspeisevergütung

steuerlichen Aspekten

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Nutzen Sie PV-Anlagen und Solarthermie für eine nachhaltige Zukunft!

Erneuerbare Energien sind wichtig für Ihre Zukunft, die Ihrer Kinder und auch für die Ihrer Immobilie. Machen Sie am besten gleich den ersten Schritt und lassen Sie sich von 1A Solarthermie beraten.

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Solarstromförderung über die KfW

Kredit über KFW-Darlehen: „Erneuerbare Energien“: Programm Nr. 270


Abwicklung:
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über Hausbank


Berechtigte:
Privatpersonen, Wohnungsbaugesellschaften, Gemeinden, Kreise etc.


Gegenstand:
Errichtung, Erwerb oder Erweiterung von PV-Anlagen


Ablauf:

  • Information beim Fachhändler
  • Antragstellung über die Hausbank (KfW-Programmnummer 270)
  • Auftragserteilung (nicht vor Antragstellung)
  • Ausbezahlung nach Fertigstellung
  • Verwendungsnachweis und jährliche Befragung zum Betrieb


Weitere Informationen zur aktuellen Förderung erhalten Sie hier:
www.KfW.de
www.energiefoerderung.info


Das Darlehen kann grundsätzlich mit anderen öffentlichen Mitteln kumuliert werden. Details erfragen Sie bitte bei Ihrer Hausbank.

Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)

Der Inbetriebnahme-Zeitpunkt der Anlage bestimmt die Vergütung über die volle Laufzeit. 

Diese Information wurde nach bestem Wissen erstellt. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit sowie aktueller Gültigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie von W-QUADRAT GmbH, Ihrer Hausbank, der KfW, Ihrem EVU usw.

Solarstrom und Steuern

Bitte beachten Sie: Gesetze und Regelungen können sich schnell ändern. Sprechen Sie bei Fragen zu aktuellen Bestimmungen am Besten unser Expertenteam direkt an. Jetzt Kontakt aufnehmen »


Durch Kauf und Betrieb einer netzgekoppelten Solarstromanlage entstehen Einnahmen und Ausgaben, die steuerlich zu berücksichtigen sind.


Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer):

Wenn die Anlage nicht ohnehin von einem gewerblichen Unternehmen betrieben wird, ist durch Bezug regelmäßiger Einnahmen der Status eines umsatzsteuerrechtlichen Unternehmens gegeben.


Das bedeutet:


  1. Der Anlagenbetreiber erhält vom Stromnetzbetreiber die Einspeisevergütung gemäß Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) zuzüglich Mehrwertsteuer(Umsatzsteuer).
    Diese muss er an das Finanzamt abführen. Das heißt, es handelt sich um einen durchlaufenden Posten.
  2. Ausgaben mindern die Umsatzsteuerlast. Das heißt, die in den Anlagenkosten enthaltene Mehrwertsteuer wird vom Finanzamt zurückerstattet. Dies gilt laut Bundesamt für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit auch für Betreiber von PV-Anlagen, die einen Teil des erzeugten Stromes direkt verbrauchen, siehe. Ebenso verhält es sich bei späteren Wartungen oder möglichen Reparaturen.


Bei einem zu erwartenden Umsatz von kleiner 22.500 € besteht keine Umsatzsteuerpflicht d.h. zur Nutzung obiger Möglichkeiten muss gegenüber dem Finanzamt der Wunsch zur Umsatzsteuer bekanntgegeben werden. (optieren)


Jährlich ist eine Umsatzsteuererklärung zu fertigen, unterjährig Voranmeldungen abzugeben.


Grundsätzlich ist kein Gewerbeschein notwendig, sondern lediglich eine Anmeldung beim Finanzamt.


Einkommensteuer:

Einnahmen aus dem Betrieb von Solarstromanlagen (Einspeisevergütungen) sind grundsätzlich zu versteuernde Einkünfte, sowohl für Privatpersonen als auch für Gewerbebetriebe.


Seit 2021 können private PV-Anlagen bis 10 kWp formlos als Liebhaberei beim Finanzamt gemeldet werden.


Im Gegenzug stellt der Wertverlust über den Zeitraum der Gebrauchs/Lebensdauer einkommensteuerrechtlich eine Ausgabe dar. Aufgrund der hohen Lebenserwartung wurde diese sogenannte Abschreibungsdauer auf 20 Jahre festgelegt und entspricht damit der Laufzeit der garantierten Einspeisevergütung. Es gibt die Möglichkeit der linearen Abschreibung, sowie einer 20-prozentigen Sonderabschreibung.


Ausgaben für Kredit-Zinsen, Versicherung, Wartung etc. mindern weiterhin die Steuerlast.


Einkommensteuer wird also lediglich für Einnahmen bezahlt, die den Wertverlust und die Ausgaben übersteigen.

Die so ermittelten Werte werden der jährlichen Einkommensteuererklärung zugefügt.


Diese Information wurde nach bestem Wissen erstellt. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit sowie aktueller Gültigkeit. Für weitere aktuelle Auskünfte beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Insbesondere in Hinblick auf Ihre persönlichen Verhältnisse empfehlen wir Ihnen, sich bei einem Steuerberater Ihres Vertrauens und/oder Ihrem zuständigen Finanzamt zu informieren.

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