Förderung
Förderung
Sind Sie bereit, in zukunftsfähige Solartechnologie zu investieren oder zögern Sie noch und suchen nach sicheren finanzierung- und Fördermöglichkeiten? Wenn man bei der Photovoltaik über „Förderung“ spricht, dann spricht man über einerseits zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung der PV-Anlage sowie andererseits die Vergütung der Stromverkäufe, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auf 20 Jahre gesetzlich garantiert ist.
Im Folgenden finden Sie Informationen zur/zu
Kredit über KFW-Darlehen: „Erneuerbare Energien“: Programm Nr. 270
Abwicklung:
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über Hausbank
Berechtigte:
Privatpersonen, Wohnungsbaugesellschaften, Gemeinden, Kreise etc.
Gegenstand:
Errichtung, Erwerb oder Erweiterung von PV-Anlagen
Ablauf:
Weitere Informationen zur aktuellen Förderung erhalten Sie hier:
www.KfW.de
www.energiefoerderung.info
Das Darlehen kann grundsätzlich mit anderen öffentlichen Mitteln kumuliert werden. Details erfragen Sie bitte bei Ihrer Hausbank.
Der Inbetriebnahme-Zeitpunkt der Anlage bestimmt die Vergütung über die volle Laufzeit.
Diese Information wurde nach bestem Wissen erstellt. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit sowie aktueller Gültigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie von W-QUADRAT GmbH, Ihrer Hausbank, der KfW, Ihrem EVU usw.
Bitte beachten Sie: Gesetze und Regelungen können sich schnell ändern. Sprechen Sie bei Fragen zu aktuellen Bestimmungen am Besten unser Expertenteam direkt an. Jetzt Kontakt aufnehmen »
Durch Kauf und Betrieb einer netzgekoppelten Solarstromanlage entstehen Einnahmen und Ausgaben, die steuerlich zu berücksichtigen sind.
Wenn die Anlage nicht ohnehin von einem gewerblichen Unternehmen betrieben wird, ist durch Bezug regelmäßiger Einnahmen der Status eines umsatzsteuerrechtlichen Unternehmens gegeben.
Das bedeutet:
Bei einem zu erwartenden Umsatz von kleiner 22.500 € besteht keine Umsatzsteuerpflicht d.h. zur Nutzung obiger Möglichkeiten muss gegenüber dem Finanzamt der Wunsch zur Umsatzsteuer bekanntgegeben werden. (optieren)
Jährlich ist eine Umsatzsteuererklärung zu fertigen, unterjährig Voranmeldungen abzugeben.
Grundsätzlich ist kein Gewerbeschein notwendig, sondern lediglich eine Anmeldung beim Finanzamt.
Einnahmen aus dem Betrieb von Solarstromanlagen (Einspeisevergütungen) sind grundsätzlich zu versteuernde Einkünfte, sowohl für Privatpersonen als auch für Gewerbebetriebe.
Seit 2021 können private PV-Anlagen bis 10 kWp formlos als Liebhaberei beim Finanzamt gemeldet werden.
Im Gegenzug stellt der Wertverlust über den Zeitraum der Gebrauchs/Lebensdauer einkommensteuerrechtlich eine Ausgabe dar. Aufgrund der hohen Lebenserwartung wurde diese sogenannte Abschreibungsdauer auf 20 Jahre festgelegt und entspricht damit der Laufzeit der garantierten Einspeisevergütung. Es gibt die Möglichkeit der linearen Abschreibung, sowie einer 20-prozentigen Sonderabschreibung.
Ausgaben für Kredit-Zinsen, Versicherung, Wartung etc. mindern weiterhin die Steuerlast.
Einkommensteuer wird also lediglich für Einnahmen bezahlt, die den Wertverlust und die Ausgaben übersteigen.
Die so ermittelten Werte werden der jährlichen Einkommensteuererklärung zugefügt.
Diese Information wurde nach bestem Wissen erstellt. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit sowie aktueller Gültigkeit. Für weitere aktuelle Auskünfte beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Insbesondere in Hinblick auf Ihre persönlichen Verhältnisse empfehlen wir Ihnen, sich bei einem Steuerberater Ihres Vertrauens und/oder Ihrem zuständigen Finanzamt zu informieren.
1A Solarthermie UG
Kurfürstendamm 115B
10711 Berlin
Telefon: 030/29683170
E-Mail: info@1asolarthermie.de
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